Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister der Vitrulan Gruppe (Code of Conduct)
1. Vorwort
In der festen Überzeugung, nachhaltig wachsen zu können und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu finden, bekennt sich Vitrulan zu einer ethischen, rechtmäßigen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Wir erwarten dieses Verhalten auch von all jenen, mit denen wir geschäftliche Beziehungen unterhalten.
Der Vitrulan Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister (nachfolgend „Kodex“) beschreibt die wesentlichen Anforderungen, welche von unseren Lieferanten und Dienstleistern hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, Korruption, und Bestechung, problematischer Rohstoffe, Sozial- und Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit und Umwelt erwartet werden.
2. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Vitrulan erwartet von seinen Lieferanten, dass sie die anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften einschließlich der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und aller anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
3. Compliance und Integrität
Vitrulan erwartet, dass seine Lieferanten alle jeweils national anwendbaren Gesetze und Vorschriften betreffend Korruption, Bestechung, Betrug und verbotenen Geschäftspraktiken einhalten.
3.1 Bestechungsbekämpfung
Der Lieferant stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer Vitrulan Mitarbeitern keine Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, welche einen Auftrag oder eine andere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr erzielen sollen. Einladungen und Geschenke an Vitrulan Mitarbeiter oder deren nahestehenden Personen werden nur gewährt, wenn diese von unbedeutendem finanziellem Wert sind und den auf geschäftlicher Ebene üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Ebenso darf der Lieferant von Vitrulan Mitarbeitern keine unangemessenen Vorteile verlangen.
3.2 Fairer Wettbewerb
Vitrulan erwartet, dass sein Lieferant sich im Wettbewerb fair verhält und die geltenden Kartellgesetze beachtet. Der Lieferant beteiligt sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern noch nutzt er eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.
3.3 Geldwäsche
Der Lieferant beteiligt sich nicht an Geldwäscheaktivitäten und hält die jeweiligen einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein.
3.4 Geistiges Eigentum
Der Lieferant geht vertrauensvoll mit der geschäftlichen Korrespondenz um. Vertrauliche Informationen, jegliche Art schützenswerter Daten, sowie die geistigen Eigentumsrechte von Vitrulan werden entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben sachgerecht gesichert.
4. Sozial- und Arbeitsbedingungen | Menschenrechte
Vitrulan erwartet, dass seine Lieferanten die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer anerkennen und sich verpflichten, diese einzuhalten und die Arbeitnehmer mit Würde und Achtung, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, zu behandeln. Die Lieferanten halten insbesondere folgende Bestimmungen ein:
4.1 Freie Wahl der Beschäftigung
Jegliche Beschäftigung ist freiwillig. Zwangsarbeit, erzwungene Gefangenenarbeit, Zwangsverpflichtung von Arbeitskräften oder Menschenhandel ist strengstens verboten.
4.2 Keine Kinderarbeit
Der Einsatz von Kinderarbeit ist strengstens verboten.
4.3 Vergütungen und Leistungen
Alle jeweils national anwendbaren Gesetze, Vorschriften über Vergütung und Leistungen sind einzuhalten. Abzüge von Leistungen als disziplinarische Maßnahme sind nicht erlaubt.
4.4 Arbeitszeiten und Löhne
Alle jeweils national anwendbaren Gesetze, Vorschriften über Arbeitszeiten und Mindestlöhne sind einzuhalten. Wenn kein anwendbares Gesetz zum Mindestlohn vorliegt, bemisst sich der angemessene Lohn nach dem Recht des Beschäftigungsortes.
4.5 Keine Diskriminierung
Der Lieferant muss alle jeweils national anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über das Verbot von Diskriminierung bei Einstellung und Beschäftigung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Behinderung, körperlicher Konstitution, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Verfassung, politischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Aussehen oder Mitgliedschaft in Vereinigungen einhalten.
4.6 Vereinigungsfreiheit
Der Lieferant erkennt das Recht auf Vereinigungsfreiheit innerhalb des jeweils gesetzlich zulässigen Rahmens an.
4.7 Gesundheit und Sicherheit
Der Lieferant muss seinen Arbeitnehmern unter Einhaltung aller national anwendbaren Gesetze und Vorschriften sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze bieten.
5. Ökologische Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Vitrulan erwartet von seinen Lieferanten die Einhaltung aller national geltenden Gesetze und Vorschriften, sowie international anerkannten Standards zum Schutz der Umwelt.
5.1 Umweltgenehmigungen
Der Lieferant stellt sicher, dass alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -zulassungen eingeholt, auf aktuellem Stand gehalten und befolgt werden, um jederzeit gesetzeskonform zu handeln.
5.2 Ressourcenverbrauch, Vermeidung von Umweltbelastungen und Abfallminimierung
Der Lieferant verpflichtet sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren. Dazu gehört auch die Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, schädlichen Lärmemissionen und übermäßigem Wasserverbrauch. Es werden solide Maßnahmen ergriffen, um Verschmutzung zu vermeiden und die Erzeugung von Abfall, Abwasser und Luftemissionen zu minimieren. Abwasser und Abfall wird vor der Einleitung bzw. Entsorgung gemäß den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften angemessen gekennzeichnet und behandelt.
Der Lieferant verpflichtet sich, gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen zu kennzeichnen und die sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherzustellen. Alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf gefährliche Stoffe, Chemikalien und Substanzen sind strikt zu befolgen. Stoffbeschränkungen, die durch geltende Gesetze und Vorschriften festgelegt sind, werden verpflichtend eingehalten.
6. Lieferkette
Integrität, Transparenz und Vertrauen haben eine große Bedeutung für unser gesamtes Handeln und sind tief verankert in all unseren Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen unserer Lieferkette ermutigen wir unsere Lieferanten, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere nicht konforme Verhaltensweisen über das Beschwerdemanagementsystem auf unserer Homepage anonym zu melden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Verpflichtung teilen und angemessene Anstrengungen unternehmen, die Einhaltung der Prinzipien dieses Kodex bei eigenen Zulieferern und Subunternehmern zu fördern.
7. Bearbeitung des Kodex
Vitrulan wird diesen Kodex regelmäßig prüfen. Die aktuelle Version des Kodex ist unter folgender Adresse auf der Hompage der Firma Vitrulan zu finden: www.vitrulan.com/coc
8. Überwachung und Durchsetzung
a.) Der Lieferant führt angemessene interne Überprüfungen durch.
b.) Bei Verstößen gegen den Lieferantenkodex ergreift der Lieferant angemessene Maßnahmen, um die Situation zu beheben, einschließlich Umsetzung von Korrekturmaßnahmen und gegebenenfalls der Beendigung der Zusammenarbeit.
9. Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten, ist ein verbindlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung mit Vitrulan.
Marktschorgast, den 01.08.2024